Informationen für Eltern und Elternvertreter
Wir freuen uns sehr, dass Du Dich für das Amt des Elternvertreters interessierst und /
oder mehr über unsere Arbeit erfahren möchtest.
Du gewinnst als Elternvertreter Einblicke in Prozesse und Zusammenhänge, die ansonsten im Hintergrund ablaufen. Du kommst mit vielen verschiedenen Menschen ins Gespräch, knüpfst Kontakte und
lernst andere Sichtweisen kennen.
Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Christinaschule und Eltern ist für alle am Schulleben Beteiligten eine Bereicherung und die Basis für ein positives Schulklima.
Wir wünschen Euch in Eurem Amt viel Spaß, gute Erfahrungen und gutes Gelingen!
Hast Du Fragen? Brauchst Du Unterstützung? Dann sprich uns an. Wir helfen gerne!
Deine Schulpflegschaft
Grundsätzliches über die Elternmitwirkung
Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen
hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der
Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
Im Schulgesetz von NRW sind verschiedene Formen der Elternmitwirkung in einer Schule
festgeschrieben.
Die Wesentlichen sind:
• Klassenpflegschaft
• Schulpflegschaft
• Schulkonferenz
In jeder Klasse sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie die jeweilige Lehrerin/ der Lehrer (mit beratender Stimme) die Mitglieder der
Klassenpflegschaft. Die Eltern jeder Klasse wählen jedes Jahr eine/einen Vorsitzende(n) sowie einen/eine Stellvertreter(in), die dann Mitglieder der Schulpflegschaft sind. Die Schulpflegschaft
wählt aus ihren Reihen eine/einen Vorsitzende(n) sowie einen/e Stellvertreter(in).
Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind:
• Vertretung der
Elterninteressen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
• Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule
• Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz
• Einladung zu den Elternabenden
• Mitorganisation von Klassen- und Schulfesten, Elternstammtischen
Die Schulpflegschaft ist also das Bindeglied zwischen den Eltern und der Schule sowie auch andersrum. Wir sammeln die Meinungen, Anregungen, Fragen und Beschwerden aller Eltern – entweder direkt
oder durch die Klassenpflegschaften und tragen diese dann
an geeigneter Stelle vor. Wir informieren alle Eltern über Entscheidungen, Neuigkeiten usw.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen jährlich eine(n) Vorsitzende(n).
Deren Aufgaben sind:
• Mitorganisation der Schulfeste und
-aktivitäten
• Bündelung der Elternanliegen und
-anregungen
• Konfliktmanagement im Falle von
Problemen
• Austausch mit dem
Förderverein
• Teilnahme an den Sitzungen der EPS
(Elternpflegschaft Pulheimer Schulen)
• Regelmäßiger
Austausch mit der Schulleitung /Beratung über alle wichtigen
Angelegenheiten der Schule
• Teilnahme an den
Einstellungsgesprächen neuer Lehrer/innen
• Ggf. Kontakt zum
Schulträger
• Ggf. Teilnahme an BKSF/Ratssitzungen, bei
schulpolitisch relevanten Themen
Die Schulpflegschaft entsendet den Schulpflegschaftsvorstand und 4 Vertreter in die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz der Christinaschule setzt sich zusammen aus den Vertretern der Eltern und 6
Lehrkräften und dem Schulleiter Herrn Klann. Sie beschäftigt
sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und fasst Beschlüsse.
Zu den regelmäßigen Festen und Aktionstagen an der Christinaschule zählen das Sommerfest, Tag der offenen Tür, der Sankt Martins Umzug, Teilnahme und Auftritte auf dem Weihnachtsmarkt in
Stommeln, u.v.m.
Konfliktmanagement
Im
Konfliktfall zwischen Lehrern, Eltern und Schülern empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Konfliktfall als Elternvertreter zunächst neutral und sachlich zur Kenntnis nehmen. Klären, ob ein Gespräch zwischen den Konfliktparteien bereits geführt wurde. Ein Gespräch zwischen dem/der
Klassenlehrer/in und den betroffenen Eltern sollte immer der erste Schritt sein.
Unterstützung zusichern.
Der Elternvertreter sollte sich ein eigenes, objektives Bild von der Situation machen. Im Bedarfsfall die Beratung durch die Schulpflegschaftsvorsitzenden einholen. Im Schlichtungsgespräch
Emotionen herausnehmen und die Diskussion unbedingt auf der
Sachebene führen. Der/die Elternvertreter/in sollte nur einschreiten, wenn es um Fehlverhalten geht, welches
sich auf die Klasse auswirkt. Er/Sie ist nicht zuständig für Einzelfälle oder Einzelinteressen.
Appell an alle Eltern
Die Schulpflegschaft hofft immer auf eine rege Mitarbeit und
Unterstützung durch die Eltern, denn Schule ist mehr als nur der Unterricht für die Kinder. Wir können die Interessen von Euch und Euren Kindern nur vertreten, wenn wir auch von den Eltern
entsprechend informiert werden. Sprecht also mit der Klassenpflegschaft oder ruft jemanden von der Schulpflegschaft an, schreibt eine E-Mail oder auch einen ganz normalen Brief.
Die Namen und Kontaktdaten der aktuellen Schulpflegschaftsvertreter sind im Sekretariat
zu erfragen.